Screenshot

Screenshot eines Wikipedia-Artikels
Screenshot eines Webbrowsers unter Android
„Bildschirmfoto“-Vorgang als Screenshot, Xfce

Unter einem Screenshot (männlich; von engl. [ˈskɹiːnʃɔt], auch Bildschirmfoto; selten Bildschirmabzug, Bildschirmkopie, Snapshot, früher auch Hardcopy) versteht man in der EDV die fotoähnliche Abbildung des aktuellen grafischen Bildschirminhalts oder eines Teils davon. Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine Datei oder die Zwischenablage. Ein Screenshot kann aber auch direkt über einen angeschlossenen Drucker ausgegeben werden. Das Abfotografieren eines Bildschirms mittels einer Kamera wird ebenfalls darunter verstanden. Screenshots können Urheberrechtsprobleme aufwerfen. Eine beliebige Verwendung ist oft aus lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Der Begriff Screenshot beschränkt sich dabei nicht nur auf den Bildschirminhalt eines Computers. Auch den Ausdruck der Anzeige eines Messgeräts (z. B. eines Oszilloskops oder eines Spektrumanalysators) bezeichnet man als Screenshot. Früher wurden solche Abbildungen durch Abfotografieren des Monitors erstellt. Dieses Vorgehen kommt auch heute noch vor, zum Beispiel, um einen Screenshot vom BIOS (insbesondere vom POST) oder einem Blue Screen zu erstellen. Dafür gab es spezielle Kamera-Halterungen, die gleichzeitig Streulicht abhielten.


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